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Wie starte ich mit dem Finanzamt

Gewerbe angemeldet – reicht das fürs Finanzamt? Nein. Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung schickst du trotzdem selbst über ELSTER, innerhalb eines Monats.

Von Jörg Refeld· 7 Min. Lesezeit

Du hast das Gewerbe angemeldet oder stehst kurz davor. Reicht das fürs Finanzamt? Nein – der Fragebogen kommt trotzdem.

Viele denken: Das Gewerbeamt sagt dem Finanzamt Bescheid, die Steuernummer kommt dann von allein. Das stimmt so nicht. Gewerbeamt und Finanzamt sind zwei Stellen mit zwei getrennten Pflichten. Beim Gewerbeamt meldest du dein Gewerbe an. Beim Finanzamt meldest du dich mit einem eigenen Fragebogen über ELSTER. Das eine ersetzt das andere nicht.

Arbeitest du freiberuflich, fällt das Gewerbeamt ganz weg. Den Fragebogen ans Finanzamt schickst du trotzdem.

Dazu kommt die Website, die halb fertig ist, und ein erster Kunde, der Interesse hat. Das Finanzamt fühlt sich nach einem Thema für später an. Genau hier liegt der Denkfehler. Dein erster Schritt beim Finanzamt ist nicht die Steuererklärung im nächsten Jahr. Er ist ein Fragebogen, den du selbst losschickst, ohne dass dich jemand daran erinnert. Und zwar bald.

Mit dem Finanzamt startest du nicht bei der ersten Rechnung – und nicht bei der Gewerbeanmeldung allein.

Bevor die erste Rechnung rausgeht: dem Finanzamt Bescheid geben

Seit dem 1. Januar 2021 beantragst du die Steuernummer für dein Unternehmen elektronisch. Das geht mit dem „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“. So steht es auf der Infoseite zur Unternehmensgründung bei ELSTER, dem Online-Portal der Finanzverwaltung.

Dafür hast du ein Zeitfenster: einen Monat nach Aufnahme deiner Tätigkeit. Und das Finanzamt schreibt dich vorher nicht an. Du musst den Fragebogen unaufgefordert schicken. Das gilt für die Eröffnung eines Betriebs genauso wie für den Start einer freiberuflichen Tätigkeit. Die Grundlage steht in der Abgabenordnung, § 138 Abs. 1b in Verbindung mit Abs. 4.

Ein Beispiel, damit das greifbar wird. Du fängst am 3. November an. Dann sollte der Fragebogen spätestens Anfang Dezember beim Finanzamt sein. Nicht im Frühjahr, wenn die erste Steuererklärung ansteht. Anfang Dezember.

Jetzt kommt der Teil, den viele übersehen. Was zählt eigentlich als „Anfang“? Im Fragebogen fragt das Finanzamt nach dem Beginn deiner Tätigkeit. Laut der ELSTER-Hilfe zählen dazu auch Vorbereitungen. Zum Beispiel einen Laden anmieten oder Waren einkaufen. Dieser Beginn kann vor dem Datum liegen, an dem du dein Gewerbe angemeldet hast.

Das heißt: Dein Monat läuft vielleicht schon länger, als du denkst. Hast du im Oktober schon Ware bestellt, um im November zu verkaufen, dann ist der Oktober womöglich dein Start.

Die Uhr läuft ab dem Tag, an dem du anfängst – nicht ab dem Tag, an dem du dich bereit fühlst.

Und warum das alles vor der ersten Rechnung? Weil die Steuernummer der Startpunkt für vieles danach ist. Für das volle ELSTER-Konto brauchst du sie zum Beispiel auch. Wer erst beim ersten Kunden an das Finanzamt denkt, ist zu spät dran.

Gewerbe angemeldet – reicht das?

Kurze Antwort: nein. Die Gewerbeanmeldung ist nicht deine Steuernummer.

Hast du ein Gewerbe, gehst du in der Regel zuerst zum Gewerbeamt deiner Stadt oder Gemeinde. Das regelt § 14 der Gewerbeordnung. Damit ist aber nur die erste von zwei Pflichten erledigt.

Die zweite ist die steuerliche Erfassung beim Finanzamt. Die ELSTER-Infoseite sagt es ziemlich direkt: „Sie haben Ihr Gewerbe beim Gewerbeamt angemeldet oder Sie haben sich selbstständig gemacht? Nun benötigen Sie eine Steuernummer…“ Und die bekommst du nur über den Fragebogen.

Viele hören nach dem Gewerbeamt auf. Sie denken: Das Amt hat ja Bescheid gesagt, dann meldet sich das Finanzamt schon. Das ist der Stolperstein. Selbst wenn das Gewerbeamt Daten ans Finanzamt weitergibt, ersetzt das deinen Fragebogen nicht. Den schickst du trotzdem selbst. Elektronisch. Innerhalb eines Monats. Unaufgefordert.

Wer nur zum Gewerbeamt geht und ELSTER auslässt, startet ohne Steuernummer.

Arbeitest du freiberuflich, gibt es den Weg über das Gewerbeamt nicht. Du meldest dich nur beim Finanzamt, und zwar über ELSTER. Es ist derselbe Fragebogen, dieselbe Frist von einem Monat, derselbe elektronische Weg. Der erste Schritt liegt komplett bei dir. Niemand anderes stößt etwas an.

Unterm Strich ist es für beide gleich: Den Fragebogen musst du schicken. Beim Gewerbe kommt nur das Gewerbeamt davor dazu.

Ob deine Tätigkeit ein Gewerbe oder ein freier Beruf ist, ist nicht immer klar. Wenn du da unsicher bist, frag beim Finanzamt nach oder lass es dir von einem Steuerberater bestätigen. Im Fragebogen musst du dich entscheiden.

ELSTER: registrieren, Fragebogen schicken, auf die Post warten

Jetzt der eigentliche Weg. Er hat drei Stationen, und sie kommen in genau dieser Reihenfolge.

Erstens: bei ELSTER registrieren. Ohne Registrierung kannst du den Fragebogen nicht abschicken. Für Gründer ohne Steuernummer gibt es dafür einen eigenen Weg: Du legst ein Benutzerkonto mit deiner E-Mail-Adresse an.

Danach bekommst du zwei E-Mails. In der ersten steckt ein Link, mit dem du deine Adresse bestätigst. In der zweiten kommen ein Aktivierungs-Code und eine Aktivierungs-ID. Damit holst du dir eine Zertifikatsdatei. Diese Datei ist dein Schlüssel zum Login.

Wichtig: Mit diesem Zertifikat kannst du nur eins tun – den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung schicken. Mehr nicht. Keine Voranmeldung, keine Erklärung. Das ist so gewollt, denn eine Steuernummer hast du ja noch nicht.

Zweitens: den Fragebogen ausfüllen und schicken. Für Einzelunternehmer heißt das Formular bei ELSTER „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung – Einzelunternehmen“. Es gilt für gewerbliche, freiberufliche und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten. Im Portal findest du es unter der Kurzbezeichnung FSEEUN.

Der Fragebogen will einiges wissen. Wann du anfängst. Was du machst. Wie viel Umsatz und Gewinn du ungefähr erwartest. Auch Fragen zur Umsatzsteuer kommen vor, unter anderem, ob du die Kleinunternehmerregelung nutzen willst. Was dahintersteckt und welche Grenzen gelten, steht im Artikel zur Kleinunternehmerregelung. Lies ihn vor dem Ausfüllen, nicht danach.

Und an welches Finanzamt geht das Ganze? Laut ELSTER kommt es darauf an, wo du dein Unternehmen leitest. Beim Gewerbe ist das der Ort, von dem aus du dein Geschäft führst. Bei freiberuflicher Arbeit der Ort, an dem du sie vorwiegend ausübst. Für dich als Solo-Gründer heißt das meistens: der Ort, an dem du tatsächlich arbeitest und entscheidest.

Papier ist übrigens keine Ausweichroute. Den Fragebogen auf Papier abzugeben, ist nur auf Antrag in besonderen Härtefällen erlaubt. Der normale Weg ist elektronisch.

Drittens: auf die Post warten. Das Finanzamt prüft deinen Fragebogen. Danach bekommst du deine Steuernummer – per Post. Nicht per E-Mail, nicht im Portal. Ein Brief.

Wie lange das dauert, kann dir niemand pauschal sagen. Genau deshalb lohnt es sich, früh dran zu sein. Jeder Tag, den du den Fragebogen später schickst, ist ein Tag später im Briefkasten.

Was passiert, wenn du die Reihenfolge umdrehst

Nimm Tom. Er war beim Gewerbeamt und hakt das Thema Ämter ab. Das Finanzamt weiß ja jetzt Bescheid, denkt er. Erst mal die Website, dann der erste Kunde. Klingt vernünftig. Er will ja zuerst Geld verdienen.

Dann passiert Folgendes. Der erste Kunde sagt zu und will eine Rechnung. Tom merkt, dass ihm die Steuernummer fehlt. Vom Finanzamt kam nichts, denn den Fragebogen hat er nie geschickt. Jetzt fängt er an: ELSTER-Registrierung, zwei E-Mails abwarten, Zertifikat holen, Fragebogen ausfüllen. Der Fragebogen will eine Schätzung für Umsatz und Gewinn. Tom hat keine. Er rät.

Dann wartet er auf den Brief vom Finanzamt. Der Kunde wartet auf die Rechnung. Und Toms Monat ist vielleicht schon fast rum, denn angefangen hat er ja mit der Website, nicht mit dem ersten Kunden.

Das ist der Preis fürs Umdrehen. Kein Drama, aber unnötiger Druck an drei Stellen gleichzeitig: bei der Frist, beim Kunden und bei den Zahlen im Formular. Und alles in der Phase, in der du eigentlich den Kopf für dein Geschäft brauchst.

Die Mechanik dahinter ist simpel. Jeder Schritt wartet auf den vorigen. Die Steuernummer wartet auf den Fragebogen. Der Fragebogen wartet auf die Registrierung. Die Registrierung wartet auf zwei E-Mails. Wenn du am Ende anfängst, stehst du in der Schlange ganz hinten.

Andersherum gerechnet: Schickst du den Fragebogen in der ersten Woche nach deinem Start, hast du noch drei Wochen Puffer in deiner Frist. Und die Wartezeit auf die Post läuft, während du an der Website baust. Die Zeit vergeht so oder so. Die Frage ist nur, ob sie für dich arbeitet.

Nach der Steuernummer: Konto vollmachen und weiterarbeiten

Der Brief ist da. Jetzt kommt der Schritt, den viele vergessen: Dein ELSTER-Zugang kann bis hierhin nur den Fragebogen. Damit kommst du nicht weit.

Laut ELSTER wandelst du deine bisherige Registrierung jetzt in ein vollwertiges Benutzerkonto um. Erst dann kannst du den kompletten Service nutzen. Also Steuererklärungen abgeben, Voranmeldungen schicken und die übrigen Formulare ausfüllen.

Mach das gleich, wenn die Nummer da ist. Nicht erst, wenn die erste Voranmeldung fällig ist. Sonst stehst du wieder in derselben Schlange, nur an einer anderen Stelle.

Die Reihenfolge für deinen Start sieht dann so aus:

  1. Tätigkeit aufnehmen. Beim Gewerbe vorher zum Gewerbeamt. Beim Freiberuf fällt das weg.
  2. Bei ELSTER mit E-Mail registrieren und das Zertifikat holen. Das gilt auch, wenn du schon beim Gewerbeamt warst.
  3. Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung schicken, innerhalb eines Monats.
  4. Auf die Steuernummer per Post warten.
  5. Das ELSTER-Konto zum vollwertigen Benutzerkonto machen.

Danach geht es um das, was du eigentlich machen willst: arbeiten und Rechnungen schreiben. Welche Form deine Rechnungen haben müssen, steht im Artikel zur E-Rechnung für Selbstständige. Das ist der nächste Schritt, nicht der erste.

Und wenn du jetzt merkst, dass der Fragebogen dich nach Umsatz und Gewinn fragt und du keine Ahnung hast, was du eintragen sollst: Dann brauchst du Zahlen, bevor du im Formular rätst. Der KI-Businessplan hilft dir, eine Umsatz- und Gewinnplanung aufzustellen. Damit kannst du den Fragebogen ruhig ausfüllen. Wenn deine Zahlen stehen, ist das Formular nur noch Abschreiben.


Dieser Artikel dient der Orientierung und ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Für deinen konkreten Fall wende dich an dein Finanzamt oder einen Steuerberater. Stand: 07.10.2026.


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