
Deine Arbeitslosigkeit ist ein Zeitfenster. Nutze es.
Zwei Wege führen zur Gründung: mit AVGS ist dein Coaching kostenlos, ohne AVGS brauchst du dieselben drei Unterlagen selbst. Der Fördertest zeigt dir in einer Minute, welcher Weg dein Weg ist.
Coaching gefördert.
Mit AVGS kein Eigenanteil. coachRED rechnet direkt mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ab.
UE à 45 Minuten.
Der Höchstumfang eines AVGS MAT. Wie viele Einheiten dein Gutschein trägt, entscheidet deine Vermittlungsfachkraft.
Tage Restanspruch.
So viel ALG I brauchst du am Tag der Gründung noch, damit der Gründungszuschuss möglich ist.
Bekommst du einen AVGS — oder nicht?
Das ist die einzige Frage, die deinen Weg bestimmt: Fällt die Antwort ja aus, kostet dich das Coaching nichts — fällt sie nein aus, brauchst du dieselben Unterlagen trotzdem. Der Test bewertet nicht deine Idee, die darfst du offen lassen. Keine Bewertung deiner Person, keine Zusage der Agentur.
Was ist deine Idee in einem Satz?
Noch grob? Völlig okay — du kannst das offen lassen.
Kostenlos · Unverbindlich · Deine Daten bleiben geschützt
Was die Förderung in Euro bedeutet.
Nicht „bis zu 100 % gefördert“ als Versprechen, sondern als Rechnung. Angenommen, dein Arbeitslosengeld beträgt 1.600 € im Monat und dein Gutschein trägt den Höchstumfang von 100 Unterrichtseinheiten.
100 UE Coaching à 45 Minuten Höchstumfang, über AVGS abgerechnet | 0 € |
Gründerwissen: Kurse, Videos, Arbeitsblätter im Coaching enthalten | 0 € |
Businessplan, Finanzplan, Tragfähigkeitsbescheinigung ohne AVGS: 249 € im Paket | 0 € |
Gründungszuschuss Phase 1: 6 × (1.600 € + 300 €) Arbeitslosengeld plus soziale Sicherung | 11.400 € |
Gründungszuschuss Phase 2: 9 × 300 € auf Antrag, wenn das Geschäft läuft | 2.700 € |
| Was bei dir ankommt, statt bei dir abgeht | 14.100 € |
Die Zahlen sind ein Beispiel, kein Bescheid — dein Arbeitslosengeld, der Umfang deines Gutscheins und die Bewilligung hängen an deinem Fall. 100 Unterrichtseinheiten sind der Höchstumfang, nicht die Regel. Die Mechanik bleibt aber gleich: Der AVGS macht das Coaching kostenlos, der Gründungszuschuss kauft dir Zeit. Und Zeit ist in den ersten Monaten das Einzige, was dir wirklich fehlt.
Vom Gutschein zum Zuschuss.
Die Reihenfolge ist nicht verhandelbar — und genau deshalb planbar. Jeder Schritt hat eine Voraussetzung, die im Schritt davor entsteht.
1AVGS bekommenDer Gutschein ist die Grundlage.
Der AVGS MAT ist der Gutschein für Coaching und Qualifizierung — coachRED ist dafür zertifizierter Träger. Deine Vermittlungsfachkraft stellt ihn aus. Du musst danach fragen, mit Begründung.
2Coaching startenWir erarbeiten die Voraussetzungen.
Mit dem AVGS beginnt dein Gründercoaching. Darin entsteht, was der Gründungszuschuss verlangt: ein tragfähiger Businessplan, ein Finanzplan und die Tragfähigkeitsbescheinigung.
3Zuschuss erhaltenSechs Monate finanzielle Luft.
Der Gründungszuschuss stützt dich in den ersten 6 Monaten mit deinem Arbeitslosengeld plus 300 € — genau in der Zeit, in der noch kein Kunde zahlt.
Der AVGS ist nicht dein Ziel. Er ist dein Werkzeug.
Dein Ziel ist die Selbständigkeit — und der Gründungszuschuss, der dir die ersten Monate bezahlt. Der AVGS ist nur der Hebel dazwischen: Er bezahlt das Coaching, in dem die Unterlagen entstehen, die der Zuschuss verlangt. Genau in dieser Reihenfolge erzählst du es auch deiner Vermittlungsfachkraft.
Denn der häufigste Grund für ein Nein ist nicht deine Idee — es ist der Satz, mit dem du ins Gespräch gehst. Wer sagt „Ich überlege, mich vielleicht selbständig zu machen“, bekommt eine Broschüre. Wer sagt, was er will, wann er startet und warum das seine Arbeitslosigkeit beendet, bekommt einen Gutschein. Drei Sätze reichen.
„Ich will mich selbständig machen und damit meine Arbeitslosigkeit beenden — Startdatum: [dein Datum].“
Warum das wirkt: Deine Vermittlungsfachkraft muss in die Akte schreiben können, wie du zurück in Arbeit kommst. Ein konkretes Datum macht aus einer Absicht einen Plan — und dich vom Bittsteller zum angenehmsten Fall des Tages.
„Dafür werde ich den Gründungszuschuss beantragen — und brauche vorher ein Gründercoaching über einen AVGS MAT.“
Warum das wirkt: Wer den Zuschuss zuerst nennt, zeigt, dass er die Reihenfolge verstanden hat. Und die Präzisierung „MAT" verhindert das Missverständnis, an dem viele scheitern: Der AVGS hat mehrere Varianten, und ohne den Zusatz landest du im Bewerbungscoaching. Ausgestellt wird die Variante, die du benennst.
„Der Träger ist nach AZAV zugelassen — hier sind die Nummern.“
Warum das wirkt: Du nimmst ihr die Prüfarbeit ab. Das ist der Unterschied zwischen „Ich schaue mal, was sich machen lässt" und „Ich stelle den Gutschein aus."
Das bringst du mit.
Deine Idee in drei Sätzen
Was bietest du an, für wen, warum du? Mehr braucht das Gespräch nicht — aber diese drei Sätze müssen sitzen.
Umsatzziel und Startkosten, grob gerechnet
Es geht nicht um Genauigkeit. Es geht darum, dass du gerechnet hast — das unterscheidet dich von neun von zehn Besuchern an diesem Schreibtisch.
Ein konkretes Startdatum
Aus „irgendwann" wird ein Vorgang mit Frist, den deine Fachkraft in die Akte schreiben kann.
Die Trägerdaten von coachRED
AZAV-Zulassung und Maßnahmenummer — bekommst du zusammen mit dem fertigen AVGS-Antrag per E-Mail aus dem Fördertest.
Deine Restanspruchstage
Seit wann bist du arbeitslos? Zähl nach — am Tag der Gründung brauchst du noch mindestens 150 Tage ALG I.
Das lässt du weg.
„Ich will mich mal selbständig machen."
Vage Absichten bekommen Broschüren. Sag, was du vorhast und wann — dann bekommt der Vorgang ein Aktenzeichen.
„Eine richtige Idee habe ich noch nicht."
Im Fördertest darfst du das offen lassen — im Amtsgespräch nicht. Kläre vorher deine drei Sätze, notfalls am Küchentisch mit einem Blatt Papier.
„Mir steht das zu."
Der teuerste Satz von allen. AVGS und Gründungszuschuss sind Ermessensleistungen — Anspruchshaltung ist das schlechteste Argument, ein durchgerechneter Plan das beste.
Die Nummern für Satz 3: coachRED UG (haftungsbeschränkt), zugelassener Träger nach AZAV · zertifiziert durch Certuria · Zertifikat-Nr. ZG3964 · Maßnahme-Nr. 863/78/24
Dein Gründungszuschuss ist trotzdem möglich.
Die Agentur verlangt drei Unterlagen — Businessplan, Finanzplan, Tragfähigkeitsbescheinigung. Ob die aus einem geförderten Coaching kommen oder aus dem Paket, interessiert sie nicht. Wichtig ist, dass sie tragen.
Gefördertes Gründercoaching
Der schnellste und sicherste Weg — begleitet von einem Coach, der selbst gegründet hat.
- Bis zu 100 UE à 45 Minuten, je nach Gutschein
- Businessplan, Finanzplan, Tragfähigkeitsbescheinigung
- Das komplette Gründerwissen inklusive: Kurse, Videos, Arbeitsblätter
- Ausfüllhilfe für den Zuschuss-Antrag
Alle Unterlagen im Paket
Kein Gutschein, keine Wartezeit auf Beratertermine. Du startest sofort und hast deinen Plan in wenigen Stunden.
- Vollständiger Businessplan, professionell formuliert
- Finanzplan mit Liquidität und GuV für drei Jahre
- Tragfähigkeitsbescheinigung von fachkundiger Stelle
- Ausfüllhilfe für den Zuschuss-Antrag
Gründungszuschuss — die Fragen, die wirklich kommen.
Mit AVGS: nichts. Kein Eigenanteil, keine Anzahlung, keine Nachzahlung. coachRED rechnet direkt mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ab.
Der Höchstumfang eines AVGS MAT liegt bei 100 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten. Wie viele Einheiten dein Gutschein trägt, steht auf dem Gutschein — 100 ist die Obergrenze, keine Zusage.
In der Regel, wenn du arbeitslos gemeldet bist oder deine Arbeitslosigkeit absehbar ist, und wenn Selbständigkeit ein plausibler Weg zurück in Arbeit ist. Die Entscheidung liegt bei deiner Vermittlungsfachkraft — der Gutschein ist eine Kann-Leistung, kein Anspruch. Deshalb ist es klüger, mit einem durchgerechneten Vorhaben ins Gespräch zu gehen als mit einer Idee.
Zwei Phasen. In den ersten 6 Monaten bekommst du dein Arbeitslosengeld weiter plus 300 € monatlich für die soziale Sicherung. Danach kannst du 9 weitere Monate mit 300 € beantragen, wenn dein Geschäft läuft.
Voraussetzung ist eine fachkundige Stellungnahme zu deinem Businessplan — die stellt coachRED als fachkundige Stelle aus.
Weil der Gründungszuschuss am Tag der Gründung mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG I verlangt. Die Uhr läuft ab deinem ersten Tag Arbeitslosigkeit — nicht ab dem Tag, an dem du dich entscheidest. Wer drei Monate über die Idee nachdenkt, verschenkt drei Monate Anspruch. Deshalb ist der frühe Start keine Fleißaufgabe, sondern Geld.
Rechne vom ersten Gespräch bis zum bewilligten Zuschuss mit zwei bis vier Monaten. Der AVGS-Antrag ist meist in zwei bis drei Wochen durch, das Coaching bis zum einreichfertigen Plan dauert je nach Tempo vier bis zehn Wochen, die Prüfung des Zuschusses noch einmal einige Wochen.
Dann liegt es fast nie am Dokument, sondern an einer Zahl, die nicht trägt — zu optimistischer Umsatz, vergessene Krankenversicherung, kein Puffer. Wir gehen den Plan vorher genau daraufhin durch. Und falls es doch zur Ablehnung kommt: du darfst nachbessern und erneut einreichen.
Einstiegsgeld und AVGS im Jobcenter.
Ja, über das Einstiegsgeld statt des Gründungszuschusses. Das Coaching läuft ebenfalls über den AVGS und ist für dich kostenlos.
Das Einstiegsgeld ist eine Ermessensleistung: Höhe und Dauer legt dein Jobcenter fest, üblich sind bis zu 24 Monate.
Für die Förderung nicht. Für dein Geschäft schon — und zwar konkret: alles, was du in den ersten Monaten zahlen musst, bevor Kunden zahlen. Miete, Ware, Werkzeug, Versicherung. Diese Summe rechnest du im Finanzplan aus, damit du nicht an einem bestimmten Dienstag ohne Geld auf dem Konto dastehst.
Für den Gründungszuschuss musst du die Selbständigkeit hauptberuflich aufnehmen — mindestens 15 Stunden pro Woche, und sie muss dein Haupteinkommen werden. Eine kleine Nebenbeschäftigung ist möglich, eine parallele Vollzeitstelle nicht.
Dann brauchst du trotzdem dieselben drei Unterlagen. Die bekommst du im Paket für 249 € — Businessplan, Finanzplan und Tragfähigkeitsbescheinigung. Gründungsberater berechnen dafür 500 bis 2.000 €.
Die Fragen, die du dem Amt lieber nicht stellst.
Jeder hat sie, kaum einer spricht sie aus — dabei entscheiden genau diese Fragen, ob du startest oder noch ein Jahr wartest. Hier sind die Antworten, ohne Amtsdeutsch.
Nein. Das Coaching ist eine Maßnahme, kein Ende deiner Arbeitslosigkeit — dein ALG läuft während der gesamten Zeit weiter. Beendet wird dein ALG erst durch die Gründung selbst — und genau für diesen Moment gibt es den Gründungszuschuss: dein Arbeitslosengeld läuft dann als Zuschuss weiter, plus 300 €.
Die Angst sitzt tief — und zielt auf die falsche Sache. Sperrzeiten entstehen, wenn du deinen Job selbst kündigst, einen Aufhebungsvertrag unterschreibst oder zumutbare Angebote ablehnst. Dass du gründen willst, löst keine Sperrzeit aus. Im Gegenteil: Für deine Vermittlungsfachkraft bist du der angenehmste Fall — jemand, der einen konkreten Weg aus der Arbeitslosigkeit vorschlägt.
Bis zur Gründung bleibst du ganz normal arbeitslos gemeldet, mit allen Pflichten: Termine wahrnehmen, erreichbar sein, Meldepflichten einhalten.
Der teuerste blinde Fleck in vielen Plänen. Solange du ALG beziehst, zahlt die Agentur deine Beiträge. Mit dem Tag der Gründung bist du selbst dran — freiwillig gesetzlich oder privat, und der Beitrag kommt jeden Monat, egal ob schon ein Kunde gezahlt hat.
Genau dafür sind die 300 € im Gründungszuschuss da — sie sind kein Taschengeld, sie sind dein Beitrag zur sozialen Sicherung. Was dich deine Krankenversicherung als Selbständiger konkret kostet, rechnen wir im Finanzplan mit — vor der Gründung, nicht nach der ersten Beitragsrechnung.
Ja — und die Reihenfolge ist der teuerste Fehler überhaupt: Der Antrag auf Gründungszuschuss muss gestellt sein, bevor du gründest. Wer zuerst das Gewerbe anmeldet und danach fragt, hat den Zuschuss verloren — da hilft kein Widerspruch und kein gutes Gespräch. Sprich also zuerst mit deiner Vermittlungsfachkraft, stell den Antrag, und melde das Gewerbe erst an, wenn die Reihenfolge stimmt. Im Coaching gehen wir die Schritte in genau dieser Ordnung durch.
Dann ist das eine Ermessensentscheidung — keine Naturgewalt. Drei Wege, in dieser Reihenfolge: Erstens noch einmal vorsprechen, diesmal mit durchgerechnetem Vorhaben und konkretem Startdatum — die meisten Absagen treffen vage Absichten, nicht fertige Pläne. Zweitens den Antrag schriftlich stellen, damit du einen Bescheid mit Begründung bekommst statt eines Neins im Flur. Drittens gegen den Bescheid Widerspruch einlegen — achte auf die Frist, die im Bescheid steht.
Und parallel gilt: Die drei Unterlagen brauchst du auf jedem Weg. Ohne AVGS bekommst du sie im Paket für 249 €.
Nein. Dein Restanspruch auf ALG I verfällt nicht mit der Gründung — wer die Selbständigkeit wieder aufgibt, kann den verbliebenen Anspruch innerhalb der Rahmenfrist wieder geltend machen. Die Gründung ist kein Sprung ohne Netz, für den viele sie halten. Das ist kein Freibrief — aber es heißt: Das Risiko, das dich nachts wachhält, ist kleiner als es sich anfühlt. Wie groß es in Euro wirklich ist, steht nach dem Finanzplan schwarz auf weiß da.
Stand: August 2026. Wir erklären hier die Mechanik, keine Rechtsberatung — verbindlich ist immer der Bescheid deiner Agentur bzw. deines Jobcenters.
Du hast schon einen AVGS?
Dann geht es sofort los. Schick ihn an team@coachRED.net oder lade ihn im Fördertest hoch — wir vereinbaren einen Starttermin und senden dir die Bestätigung.
Upload direkt im Fördertest · wir melden uns mit deinem Starttermin

