Steuern und Abgaben: Was von deinem Umsatz wirklich bleibt
Bei 60.000 € Umsatz bleiben dir rund 1.950 € netto im Monat — und dein größter Abgabenposten ist nicht das Finanzamt. Die ganze Rechnung an vier Beispielen, Stand 2026.
Frag zehn Gründer, wovor sie beim Geld am meisten Respekt haben, und neun sagen: das Finanzamt. Dabei ist das Finanzamt in fast jeder Solo-Gründung der kleinere Posten. Bei 60.000 € Umsatz zahlst du als rentenversicherungspflichtiger Selbstständiger rund 18.100 € an Kranken- und Rentenkasse — und nur etwa 3.430 € Einkommensteuer. Dein größter Abgabenposten ist nicht das Finanzamt. Es ist deine Sozialversicherung.
Wer das nicht weiß, plant mit der falschen Zahl: Er legt „für die Steuer" zurück und wundert sich, warum trotzdem nichts übrig ist. Rechnen wir die ganze Treppe einmal durch — vom Umsatz bis zu dem Betrag, den du wirklich ausgeben darfst. Mit echten Zahlen, Stand 2026.
Stufe 1: Umsatz minus Kosten ist dein Gewinn
Vorweg eine Klammer, damit die Rechnung sauber bleibt: Alle Zahlen hier sind netto, ohne Umsatzsteuer. Die läuft nur durch dein Konto durch — sie gehört dir zu keinem Zeitpunkt.
Die erste Stufe ist simpel und wird trotzdem am häufigsten geschönt: Umsatz − Betriebsausgaben = Gewinn. Viele Gründer rechnen mit „fast keine Kosten, ich brauche ja nur einen Laptop". Realistisch sieht ein Jahr als Solo-Dienstleister anders aus. Bei 60.000 € Umsatz kommen schnell 15.000 € zusammen: Software und Tools (~1.800 €), Marketing (~3.600 €), betriebliche Versicherungen (~1.200 €), Weiterbildung (~1.500 €), Technik (~1.500 €), Steuerberatung (~1.800 €), Arbeitsplatz (~2.400 €), Fahrten und Kleinkram (~1.200 €).
Das sind 25 % vom Umsatz — ein realistischer Durchschnitt für Dienstleister, Coaches und Berater, mit dem wir hier durchgängig rechnen. Reine Online-Arbeit vom Küchentisch liegt eher bei 15–20 %, Praxisräume oder Wareneinkauf treiben die Quote auf 40 % und mehr.
Und der wichtigste Satz für alles Weitere: Dein Gewinn ist nicht dein Gehalt. Er ist nur die Zahl, von der die nächsten zwei Stufen abgezogen werden.
Stufe 2: Die Sozialversicherung rechnet zuerst
Als Angestellter hat dein Arbeitgeber die Hälfte deiner Sozialversicherung getragen — und der Rest verschwand vom Gehaltszettel, bevor du ihn gesehen hast. Als Selbstständiger zahlst du alles selbst, und zwar vom Gewinn, bevor das Finanzamt überhaupt an der Reihe ist.
Kranken- und Pflegeversicherung (GKV): Zusammengerechnet 14,6 % Krankenversicherung (mit Krankengeld-Anspruch) + durchschnittlich 2,9 % Zusatzbeitrag + 4,2 % Pflegeversicherung für Kinderlose = 21,7 % vom Gewinn. Es gibt einen Boden und einen Deckel: Gerechnet wird mindestens auf 1.318,33 €/Monat (daher der Mindestbeitrag von rund 286 €) und höchstens auf 5.812,50 €/Monat — oberhalb von rund 69.750 € Jahresgewinn steigt der Beitrag nicht weiter.
Rentenversicherung: Viele Selbstständige sind pflichtversichert, ohne es zu wissen — Coaches, Trainer und Dozenten regelmäßig, ebenso Selbstständige mit im Wesentlichen einem Auftraggeber. Dann werden 18,6 % auf den Gewinn fällig (nachgewiesen über den Steuerbescheid), gedeckelt bei der Beitragsbemessungsgrenze von 8.450 €/Monat. Alternativ gibt es den pauschalen Regelbeitrag von 735,63 €/Monat — in den ersten drei Kalenderjahren wahlweise die Hälfte.
Zusammen sind das rund 40 % deines Gewinns, bevor du einen Euro Steuern gezahlt hast. Zwei Dinge nehmen der Zahl den Schrecken: Die Beiträge sind steuerlich absetzbar und drücken die Steuer auf Stufe 3 deutlich. Und wer nicht rentenversicherungspflichtig ist, streicht die Zeile nicht — sie heißt dann private Altersvorsorge, sonst verschiebt sich die Rechnung nur um 30 Jahre nach hinten.
Stufe 3: Die Einkommensteuer ist kleiner, als du denkst
Die Einkommensteuer rechnet nicht auf deinen Gewinn, sondern auf dein zu versteuerndes Einkommen — Gewinn minus der Vorsorgeaufwendungen aus Stufe 2. Genau deshalb fällt sie milder aus, als die meisten erwarten.
Der Tarif 2026 (§ 32a EStG) in Kurzform: Bis zum Grundfreibetrag von 12.348 € fällt gar nichts an. Darüber steigt der Satz schrittweise von 14 % an; der Spitzensteuersatz von 42 % gilt ab 69.879 €.
Dabei räumt eine Unterscheidung den größten Steuer-Mythos ab: Der höhere Satz gilt immer nur für den Teil oberhalb der Schwelle — nie für alles. „Mehr verdienen lohnt sich nicht, dann rutsche ich in die nächste Stufe" ist Stammtisch, keine Mathematik. Konkret: Bei 45.000 € Gewinn bleiben nach den absetzbaren Vorsorgeaufwendungen rund 27.100 € zu versteuern. Darauf entfallen etwa 3.430 € Einkommensteuer — 7,6 % vom Gewinn. Der Grenzsteuersatz liegt an dieser Stelle zwar schon bei rund 28 %, aber der Durchschnitt bleibt einstellig.
Der Solidaritätszuschlag greift für Alleinstehende erst ab einer festgesetzten Einkommensteuer von 20.350 € — in allen vier Beispielen unten: null. Kirchensteuer kommt nur bei Mitgliedschaft dazu, und die Gewerbesteuer wird bei Einzelunternehmern über die Anrechnung praktisch vollständig mit der Einkommensteuer verrechnet; Freiberufler zahlen sie gar nicht.
Die ganze Treppe: vier Umsätze, einmal durchgerechnet
Die Annahmen: alleinstehend, kinderlos, keine Kirchensteuer, gesetzlich versichert mit Krankengeld-Anspruch, rentenversicherungspflichtig, Kostenquote 25 %, Tarif 2026. Alle Beträge pro Jahr.
| 30.000 € | 60.000 € | 90.000 € | 120.000 € | |
|---|---|---|---|---|
| − Kosten (25 %) | 7.500 € | 15.000 € | 22.500 € | 30.000 € |
| = Gewinn | 22.500 € | 45.000 € | 67.500 € | 90.000 € |
| − Kranken-/Pflegeversicherung | 4.883 € | 9.765 € | 14.648 € | 15.136 €* |
| − Rentenversicherung | 4.185 € | 8.370 € | 12.555 € | 16.740 € |
| − Einkommensteuer | 182 € | 3.426 € | 7.442 € | 13.687 € |
| = Netto im Jahr | 13.251 € | 23.439 € | 32.856 € | 44.437 € |
| = Netto im Monat | ≈ 1.104 € | ≈ 1.953 € | ≈ 2.738 € | ≈ 3.703 € |
| Netto-Quote vom Umsatz | 44 % | 39 % | 37 % | 37 % |
* gedeckelt: Oberhalb von rund 69.750 € Gewinn steigt der GKV-Beitrag nicht weiter.
Drei Dinge solltest du aus dieser Tabelle mitnehmen.
Erstens: Die Sozialversicherung schlägt das Finanzamt — auf jeder Stufe. Bei 60.000 € Umsatz gehen 18.135 € an Kranken- und Rentenkasse und nur 3.426 € ans Finanzamt, mehr als das Fünffache. Selbst bei 120.000 € Umsatz kostet die Sozialversicherung noch gut das Doppelte der Steuer. Wer nur „für die Steuer" zurücklegt, legt für den kleineren Gegner zurück.
Zweitens: Die Progression frisst dein Wachstum nicht auf. Ja, die Netto-Quote sinkt von 44 % auf 37 % — aber sie stürzt nicht ab. Verdoppelst du den Umsatz von 60.000 € auf 120.000 €, wächst dein Netto um rund 90 %. Mehr Umsatz lohnt sich immer; er lohnt sich nur nie ganz so stark, wie die Umsatzzahl suggeriert.
Drittens — die unbequemste Zeile: 30.000 € Umsatz sind ein Nebenerwerb, kein Haupterwerb. 1.104 € netto im Monat liegen unter dem, was fast jeder zum Leben braucht. Und es liegt nicht an der Steuer — die beträgt hier nur 182 € im Jahr. Es liegt daran, dass Kosten und Sozialversicherung nicht mit dem Umsatz verhandeln.
Rechne rückwärts, nicht vorwärts
Die Tabelle wird zum Planungswerkzeug, wenn du sie von unten nach oben liest. Angenommen, du brauchst 2.500 € netto im Monat — 30.000 € im Jahr. Dann zeigt die Tabelle: 60.000 € Umsatz liefern nur gut 1.950 €, erst gut 80.000 € Umsatz tragen dein Leben. Nicht die 45.000 oder 50.000 €, die sich „nach genug" anfühlen.
Als Faustformel für Alleinstehende mit dieser Kostenstruktur: Nötiger Jahresumsatz ≈ Wunsch-Netto × 2,5 bis 2,7. Wer 3.000 € netto im Monat will, plant gegen 95.000 bis 100.000 € Umsatz — und weiß damit auch, was Stundensatz und Auslastung leisten müssen.
Und weil zwischen Einnahme und Abgabe oft Monate liegen: Das Geschäftskonto zeigt dir monatelang Geld, das anderen gehört, nur früher. Die Krankenkasse rechnet nach dem Steuerbescheid nach, die Einkommensteuer-Vorauszahlungen starten im zweiten Jahr — zusammen mit der Nachzahlung fürs erste. Der Schutz ist ein System, kein Vorsatz: Sozialversicherung plus Steuer aus deiner Zeile, geteilt durch zwölf, als Dauerauftrag auf ein Rücklagenkonto. Jeden Monat. Warum diese Trennung von Gewinn und Kontostand so entscheidend ist, liest du im Artikel Warum Finanzwissen für Unternehmer/innen wichtig ist.
Was deine Rechnung verschiebt
Die Tabelle rechnet einen klar definierten Fall. Verheiratet heißt Splittingtarif, Kinder senken den Pflegebeitrag, privat Versicherte zahlen eine Prämie statt 21,7 %, und ohne Rentenversicherungspflicht wird die Treppe kürzer — die Vorsorge aber zu deiner Eigenverantwortung. Die Mechanik bleibt in jedem Fall dieselbe: erst Kosten, dann Sozialversicherung, dann Steuern. Rechne deine eigene Treppe einmal mit deinen Werten durch — der Beitragsrechner deiner Krankenkasse und eine Stunde Zeit reichen dafür.
Dieser Artikel gibt dir Orientierung, ersetzt aber keine Steuer- oder Sozialversicherungsberatung. Alle Werte sind Überschlagsrechnungen für einen Beispielfall; Beitragssätze und Grenzen ändern sich jährlich. Zahlen und Rechtsstand: August 2026.
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