Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen: Zwei Türen am Jobcenter
LES (§ 16c) ist die zweite Tür neben dem Einstiegsgeld: Geld für Anschaffungen, nicht zum Leben. Zuschuss max. 5.000 € als Obergrenze — Kauf erst nach dem Bescheid.
Lea sitzt am Küchentisch. Der Laptop ist alt, der Lüfter rauscht, aber die eigentliche Investition ist gedanklich schon getätigt: „bis 5.000 Euro vom Jobcenter" steht in ihrem Kopf, fast wie ein Gutschein, den sie nur noch einlösen muss. Sie hat den Artikel über das Einstiegsgeld gelesen. Sie kennt das Wort Existenzgründung. Jetzt taucht ein zweiter Name auf: Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen. Klingt nach demselben Amt, demselben Antrag, demselben Geld.
Ist es nicht. Gleiches Jobcenter, andere Tür. Und die zweite Tür bezahlt etwas völlig anderes als die erste.
Kurzer Zwischenstand, bevor es weitergeht: Das Bürgergeld heißt ab dem 1. Juli 2026 Grundsicherungsgeld. Die Regeln zu den beiden Türen ändert der Name nicht. Wo unten „Grundsicherungsgeld" steht, ist die Leistung gemeint, die bis zum 1. Juli 2026 Bürgergeld hieß.
Tür 1: Geld zum Leben
Die erste Tür kennst du vielleicht schon: Wenn du aus dem Grundsicherungsgeld heraus gründest, kann das Jobcenter dir für eine Zeit Geld zum Leben dazugeben. Das ist § 16b SGB II, das Einstiegsgeld. Es füllt keine Kasse für Anschaffungen. Es hilft, während du am Anfang stehst und noch nicht genug verdienst, um Miete und Einkauf davon zu bezahlen.
Diese Tür bespricht der Artikel zum Einstiegsgeld für Selbstständige ausführlich. Hier geht es um Abgrenzung, nicht um Wiederholung: § 16b ist Geld zum Leben. Merk dir die Nummer, sie taucht gleich als Gegenstück wieder auf.
Tür 2: Geld für die Anschaffung
Die zweite Tür trägt einen sperrigen Namen: Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen, kurz LES, § 16c SGB II. Anders als das Einstiegsgeld zahlt LES nicht auf dein laufendes Leben ein. LES kann Darlehen oder Zuschüsse für Sachgüter geben, also für Dinge, die du für deine selbstständige Arbeit brauchst, um überhaupt loslegen zu können.
Wichtig, und das gilt für beide Türen: kein Rechtsanspruch. Das Jobcenter entscheidet nach Ermessen, ob und wie viel es zahlt. Die Bundesagentur für Arbeit schreibt es so direkt, wie es ist: Es gibt keinen Rechtsanspruch auf LES. Ob du LES bekommst, entscheidet deine Ansprechperson beim Jobcenter.
Zwei Türen, eine Adresse: § 16b zahlt zum Leben, § 16c zahlt für Anschaffungen — und beides ist Ermessen, kein Anspruch.
Was die 5.000 Euro wirklich kaufen dürfen
Jetzt zur Zahl, die im Kopf herumschwirrt. § 16c Abs. 1 SGB II sagt es so: Zuschüsse dürfen einen Betrag von 5.000 Euro nicht übersteigen. Das ist eine Obergrenze, kein Betrag, der automatisch ausgezahlt wird. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bestätigt: Zuschüsse sind auf 5.000 Euro begrenzt, auch in monatlichen Raten möglich. Darlehen können diese Summe übersteigen.
Das heißt in der Praxis: Ein Darlehen ist die Regel. Ein Zuschuss ist der Einzelfall. Beides kombiniert ist ebenfalls möglich, ein Teil als Zuschuss, ein Teil als Darlehen, je nachdem, wie das Jobcenter entscheidet.
Ein Beispiel, wie Lea rechnen könnte: ein gebrauchter Laptop für 700 Euro, eine Software-Lizenz für 200 Euro, eine einfache Homepage für 500 Euro. Zusammen 1.400 Euro, weit unter der 5.000-Euro-Grenze. Das ändert nichts daran, dass sie trotzdem keinen Anspruch auf diese Summe hat. Es zeigt nur, wofür die Grenze überhaupt gedacht ist.
Und wofür genau darf das Geld fließen? Die Bundesagentur für Arbeit nennt Beispiele: Computer, Software, Telefon, Büromöbel, Marketingmaßnahmen wie eine Homepage, Fahrzeuge, Maschinen, Werkzeuge, auch eine Kaution für Gewerberäume. Der Fachbegriff dafür: Betriebsinvestitionen. Was nicht geht: laufende Betriebskosten wie Löhne, Miete, Telefonrechnungen, Wartungen. Auch keine Altschulden, keine Umschuldung. Die Anschaffung muss notwendig sein, und die Kosten müssen im Verhältnis zum Nutzen angemessen sein.
Was das Jobcenter vorher sehen will
Bevor irgendein Cent fließt, will das Jobcenter zwei Dinge sehen: dass du persönlich geeignet bist, und dass deine Selbstständigkeit wirtschaftlich tragfähig ist. Tragfähigkeit heißt: Es muss zu erwarten sein, dass dein Geschäft die Hilfebedürftigkeit innerhalb eines angemessenen Zeitraums dauerhaft überwindet oder verringert. So steht es in § 16c Abs. 3 SGB II.
Um das zu beurteilen, soll das Jobcenter die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle einholen, zum Beispiel Kammern, Fachverbände oder Gründerinitiativen. coachRED ist eine solche anerkannte fachkundige Stelle für die Tragfähigkeitsprüfung.
Und so läuft der Weg beim Jobcenter tatsächlich ab, Schritt für Schritt:
Zuerst der Beratungstermin bei deiner Ansprechperson im Jobcenter. Dort sprichst du über deine Geschäftsidee und darüber, was du an Anschaffungen brauchst. Danach der Antrag, den du beim Jobcenter stellst, meist mit Geschäftsplan und der Stellungnahme der fachkundigen Stelle im Gepäck. Dann kommt der Bescheid: das Jobcenter entscheidet, ob und wie viel es zahlt, als Zuschuss, als Darlehen, oder beides gemischt. Erst wenn der Bescheid da ist, kaufst du das, was vorher abgestimmt war. Und erst danach reichst du Nachweise nach: Kaufbelege, Quittungen, Kontoauszüge.
Diese Reihenfolge ist keine Formsache. Sie entscheidet, ob am Ende Geld fließt.
Dazu kommt noch ein Punkt, den viele übersehen: Das Jobcenter will sehen, dass du keine andere Finanzierungsquelle nutzen kannst, also Bundes- oder Landesprogramme, lokale Wirtschaftsförderung, Bank- oder Mikrokredite. LES ist nicht die erste Adresse, sondern eher die letzte, wenn nichts anderes greift.
Ein Geschäftsplan ist die Unterlage, mit der du das alles greifbar machst, für dich selbst und für das Gespräch mit dem Jobcenter. Wie du einen schreibst, steht im Artikel Wie du den perfekten Businessplan schreibst.
Die falsche Tür und was sie kostet
Der teuerste Fehler bei LES ist simpel: kaufen, bevor der Bescheid da ist. Die Bundesagentur für Arbeit ist hier eindeutig: Solange der Antrag nicht bewilligt ist, solltest du von Anschaffungen absehen. Erst nach der Bewilligung kaufst du das, was vorher abgestimmt war, und reichst danach Nachweise nach.
Wer vorher kauft, kauft auf eigenes Risiko. Das Jobcenter finanziert keine Anschaffung nachträglich, die schon getätigt wurde, bevor überhaupt entschieden war, ob und wie viel es gibt.
Ein zweiter Fehler ist die Verwechslung selbst: LES mit dem Einstiegsgeld gleichsetzen, oder beides mit dem Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit vermischen. Wenn du zusätzlich zum Arbeitslosengeld noch Grundsicherungsgeld bekommst, gibt es für dich keine LES. Dann ist der Gründungszuschuss der richtige Ansprechpartner, nicht das Jobcenter. Zwei Töpfe, zwei Zuständigkeiten, und wer sie mischt, verliert Zeit bei der Stelle, die eigentlich zahlen könnte.
Für Lea heißt das: erst prüfen, aus welcher Leistung sie kommt und welche Tür für sie überhaupt offen ist, dann erst rechnen, was sie kaufen will.
Wer jetzt seinen Businessplan für das Jobcenter-Gespräch vorbereiten will, bekommt mit dem KI-Businessplan von coachRED eine Fassung, die Tragfähigkeit und Zahlen so aufbereitet, wie die fachkundige Stelle sie sehen will: coachred.net/businessplan.
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