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Mitgründer finden - Tipps und Hacks, um einen geeigneten Geschäftspartner zu finden

Gründerteams zerbrechen nicht an fehlender Sympathie, sondern daran, dass nie festgehalten wurde, was beim Ausstieg passiert. Vier Fragen, die vorher schriftlich gehören.

Von Jörg Refeld· 4 Min. Lesezeit

Die meisten Gründerteams zerbrechen nicht an fehlender Sympathie. Sie zerbrechen daran, dass nie schriftlich festgehalten wurde, was passiert, wenn einer aussteigt.

Und weil das Thema unangenehm ist, wird es genau dann verschoben, wenn es am leichtesten zu klären wäre — am Anfang, wenn noch nichts zu verteilen ist.

Zuerst die Frage, die vor der Partnersuche kommt

Brauchst du überhaupt einen Mitgründer?

Ein Partner halbiert nicht deine Arbeit. Er halbiert deine Anteile, verdoppelt den Abstimmungsaufwand und macht jede Entscheidung langsamer. Das kann sich lohnen — aber nur aus einem der drei Gründe:

  • Fähigkeit, die du nicht hast und nicht in vertretbarer Zeit lernen kannst
  • Kapital, das anders nicht verfügbar ist
  • Kapazität bei einem Geschäft, das ab Tag eins mehr als eine Person braucht

Was kein Grund ist: Angst vor der Alleinverantwortung. Dafür gibt es Coaches, Netzwerke und Beiräte — alle drei kosten keine Unternehmensanteile.

Und ein Punkt, der bei Gründungen aus der Arbeitslosigkeit oft übersehen wird: Der Gründungszuschuss setzt eine hauptberufliche Selbstständigkeit voraus. Bei einer Teamgründung muss für jeden, der ihn beantragt, die eigene Tragfähigkeit dargestellt werden — ein Vorhaben, das zwei Personen ernähren soll, braucht auch entsprechend Umsatz.

Wo geeignete Partner tatsächlich herkommen

Nach Erfolgswahrscheinlichkeit sortiert:

1. Frühere Zusammenarbeit. Menschen, mit denen du bereits unter Druck gearbeitet hast — im alten Job, in einem Projekt, ehrenamtlich. Du kennst ihr Verhalten, wenn etwas schiefgeht. Das ist durch nichts zu ersetzen.

2. Fachliche Netzwerke. Verbände, Meisterschulen, Fortbildungen, Branchenveranstaltungen. Gemeinsamer fachlicher Hintergrund, aber ungetestete Zusammenarbeit.

3. Gründerplattformen und Matching-Formate. Funktionieren, brauchen aber deutlich längere Prüfzeit — hier kennst du nichts außer der Selbstdarstellung.

Was in keiner Kategorie gut abschneidet: enge Freunde und Familie. Nicht weil es nie funktioniert, sondern weil der Konfliktfall zwei Beziehungen gleichzeitig beschädigt und deshalb vermieden wird — was Probleme wachsen lässt, statt sie zu lösen.

Der Test vor der Gründung

Bevor irgendetwas unterschrieben wird: ein gemeinsames Projekt über sechs bis acht Wochen, mit echtem Ergebnis und echtem Termindruck.

Worauf du dabei achtest:

  • Wer meldet sich, wenn etwas nicht fertig wird — vorher oder hinterher?
  • Wie reagiert die andere Person auf Kritik an ihrer Arbeit?
  • Wird über Geld offen gesprochen oder ausgewichen?
  • Was passiert bei Uneinigkeit — wird entschieden oder vertagt?

Acht Wochen kosten dich Zeit. Eine Trennung nach zwei Jahren kostet dich das Unternehmen.

Die vier Fragen, die schriftlich beantwortet gehören

Und zwar vor der Gründung, nicht danach.

1. Wer hält welchen Anteil — und wofür?

50/50 klingt fair und ist der häufigste Grund für Blockaden, weil bei Uneinigkeit niemand entscheiden kann. Wenn 50/50, dann mit einer schriftlich vereinbarten Regel für den Pattfall: ein Beirat, ein Losentscheid, ein definiertes Letztentscheidungsrecht je Themengebiet.

2. Wer bringt was ein — und was passiert, wenn er es nicht liefert?

Kapital, Zeit, Kunden, Ausstattung. Bei Zeiteinsatz: konkret in Stunden pro Woche. Und dann der unangenehme Teil: Was passiert, wenn jemand über Monate deutlich weniger einbringt als vereinbart?

3. Wie kommt jemand wieder raus?

Die wichtigste Frage überhaupt. Ohne Regelung bleibt ein ausgestiegener Partner mit vollen Anteilen an Bord — und blockiert alles Weitere.

Die übliche Lösung ist eine Vesting-Regelung: Anteile werden über drei bis vier Jahre erdient. Wer nach einem Jahr aussteigt, behält ein Viertel statt alles. Das ist keine Misstrauensbekundung, sondern eine Versicherung für beide Seiten.

4. Wer entscheidet was allein?

Ab welchem Betrag braucht es Zustimmung? 500 €? 2.000 €? Ohne diese Grenze wird entweder jede Kleinigkeit besprochen oder irgendwann etwas Großes im Alleingang entschieden.

Rechtsform und Haftung

Zwei Personen ohne weitere Vereinbarung sind automatisch eine GbR — mit unbeschränkter persönlicher Haftung, und zwar gesamtschuldnerisch. Das heißt: Ein Gläubiger kann sich vollständig an dich halten, auch wenn dein Partner die Verbindlichkeit verursacht hat.

Ein GbR-Gesellschaftsvertrag ist formfrei, sollte aber schriftlich sein und die vier Punkte oben enthalten. Kosten bei anwaltlicher Prüfung: meist 500 bis 1.500 €.

Bei nennenswertem Haftungsrisiko lohnt die UG — ab 1 € Stammkapital, Haftung auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt, dafür Notar, Handelsregister und Rücklagepflicht von 25 Prozent des Gewinns bis 25.000 € erreicht sind.

Die Regel, die alles zusammenhält

Alles, worüber ihr euch heute einig seid, lässt sich in einer Stunde aufschreiben.

Alles, worüber ihr euch nicht einig seid, wird in zwei Jahren nicht einfacher — sondern teurer.

Schreibt es auf, solange ihr euch mögt.


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