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Einstiegsgeld für Selbstständigkeit: Gleicher Plan, andere Kasse

Einstiegsgeld vom Jobcenter ist Ermessen, kein Anspruch. Dieselben Unterlagen wie beim Gründungszuschuss, andere Kasse, Grundsicherungsgeld statt Bürgergeld.

Von Jörg Refeld· 7 Min. Lesezeit

Lea hat ihren Businessplan fertig, sitzt am Küchentisch und hat gerade zum dritten Mal gegoogelt, ob es Einstiegsgeld für deine Selbstständigkeit gibt, wenn du gerade erst startest. Die Treffer versprechen dir im Grunde denselben Ablauf wie beim Gründungszuschuss: Plan einreichen, Zahlen vorlegen, Geld bekommen. Das Gesetz sieht das anders. § 16b SGB II beginnt mit dem Wort „kann" – und dieses eine Wort entscheidet über alles, was danach kommt.

Zwei Kassen, ein Missverständnis

Der Gründungszuschuss läuft über die Agentur für Arbeit und setzt vorheriges Arbeitslosengeld I voraus. Einstiegsgeld läuft über das Jobcenter und setzt den Bezug von Grundsicherungsgeld voraus. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales trennt beide Instrumente ausdrücklich voneinander: Gründungsförderung durch die Agentur heißt Gründungszuschuss nach SGB III, Gründungsförderung durch das Jobcenter heißt Einstiegsgeld nach § 16b SGB II.

Zwei Gesetze, zwei Kassen, zwei Entscheider – wenn du das für ein und dasselbe Programm mit zwei Namen hältst, verwechselst du nicht nur einen Begriff. Du verwechselst, wer am Ende über dein Geld bestimmt.

Ein drittes Instrument taucht in Foren gern als Verwechslung auf: Zuschüsse und Darlehen für Sachmittel nach § 16c SGB II. Das BMAS führt sie als eigenes Programm mit eigenem Rahmen. Für Lea ist das hier nicht relevant, sie braucht laufendes Geld für den Lebensunterhalt während des Starts, kein Geld für Ausstattung. Wenn du gerade prüfst, welches der beiden Instrumente zu dir passt, lohnt sich derselbe erste Schritt: erst klären, aus welcher Leistung du kommst, dann nach dem passenden Programm suchen.

Was das Jobcenter sehen will, bevor es „kann" sagt

Bevor eine Integrationsfachkraft über Einstiegsgeld entscheidet, prüft sie mehrere Voraussetzungen gleichzeitig. Du musst Grundsicherungsgeld beziehen. Du darfst dich noch nicht hauptberuflich selbstständig gemacht haben – das Einstiegsgeld begleitet den Übergang in die Selbstständigkeit, nicht die bereits laufende Tätigkeit. Deine Selbstständigkeit muss hauptberuflich sein und mindestens 15 Stunden pro Woche umfassen. Du musst persönlich geeignet sein. Und die Existenzgründung muss aus Sicht der Fachkraft gute Aussichten haben, dass du künftig nicht mehr auf Grundsicherungsgeld angewiesen bist.

Fünf Punkte, eine Fachkraft, ein Ermessen. Einstiegsgeld ist eine Kann-Leistung des Jobcenters – kein Anspruch, egal wie sauber die Unterlagen sind. Das steht wörtlich auf der Kundenseite der Bundesagentur: Du hast keinen Rechtsanspruch auf Einstiegsgeld. Zwei Gründerinnen mit fast identischem Plan können unterschiedlich beschieden werden, weil zwei Fachkräfte die Erfolgsaussicht unterschiedlich einschätzen. Das ist kein Fehler im System. Das ist das System.

Die Unterlagen – vertraut, nur an anderer Adresse

Was du zusammenstellen musst, klingt wie eine Blaupause aus jedem Gründungsratgeber: Lebenslauf, Geschäftsplan, Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan, eine Umsatz- und Rentabilitätsvorschau für die nächsten drei Jahre. Je nach Fall verlangt die Fachkraft weitere Nachweise, etwa über Kenntnisse und Fähigkeiten.

Der Unterschied liegt nicht im Papier, sondern in der Adresse. Dieselbe Art von Dokument geht bei der Agentur an eine Fachkraft, die über Gründungszuschuss entscheidet, und beim Jobcenter an eine Fachkraft, die über Einstiegsgeld entscheidet. Wenn du den Plan einmal sauber baust, kannst du ihn für beide Wege nutzen – er ersetzt aber keine Prüfung deiner eigenen Situation. Für den Geschäftsplan gelten dieselben Grundregeln wie bei jeder anderen Gründung, unabhängig davon, welches Amt am Ende liest: klare Struktur, echte Zahlen, ein Angebot, das sich in einem Satz erklären lässt. Wie das im Detail geht, steht im Artikel Wie du den perfekten Businessplan schreibst.

Für die Rentabilitätsvorschau lohnt sich außerdem ein nüchterner Blick darauf, was vom Umsatz überhaupt übrig bleibt, bevor Steuern und Abgaben abgezogen sind – sonst rechnest du mit Zahlen, die eine Integrationsfachkraft sofort korrigiert. Dazu mehr in Steuern und Abgaben: was vom Umsatz wirklich bleibt.

Zusätzlich kann das Jobcenter eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit verlangen – etwa von einer Kammer, einem Fachverband, einem Kreditinstitut oder einer Gründerinitiative. Anders als beim Gründungszuschuss, wo du die Stelle meist selbst wählst und bezahlst, bestimmt beim Einstiegsgeld das Jobcenter, an wen du dich wendest – die Weisungslage sieht dafür ein kostenfreies Verfahren vor. Mehr zu diesem Papier steht in Die Tragfähigkeitsbescheinigung. coachRED ist eine anerkannte fachkundige Stelle für solche Stellungnahmen. Das ändert nichts daran, dass die Entscheidung über das Einstiegsgeld selbst bei der Integrationsfachkraft bleibt, nicht bei der Stelle, die die Stellungnahme schreibt.

Wie viel, wie lange – ohne Eurobetrag

Wenn du nach der Höhe des Einstiegsgeldes suchst, findest du auf amtlichen Seiten keinen Eurobetrag, sondern eine Rechenlogik. Die Einstiegsgeld-Verordnung legt einen Grundbetrag von höchstens 50 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs fest. Wer vor der Gründung mindestens zwei Jahre arbeitslos war, kann einen Ergänzungsbetrag von 20 Prozent bekommen – bei persönlichen Eingliederungshemmnissen schon nach sechs Monaten. Für jede weitere leistungsberechtigte Person in deiner Bedarfsgemeinschaft kommen 10 Prozent hinzu. Insgesamt darf der Betrag den vollen Regelbedarf nicht übersteigen; in besonders zu fördernden Fällen ist eine pauschale Bemessung bis 75 Prozent möglich.

Prozent von einem Regelbedarf, der sich mit jeder Gesetzesänderung verschiebt, ist etwas anderes als eine feste Zahl, die eine Website dir verspricht. Die Integrationsfachkraft legt Höhe und Dauer zu Beginn fest und kann bestimmen, dass der Betrag im Laufe der Zeit sinkt – etwa weil in den ersten Monaten mehr Unterstützung nötig ist als später. Gezahlt wird für höchstens 24 Monate, monatlich und ohne Abzüge. Auf dein laufendes Grundsicherungsgeld wird das Einstiegsgeld nicht angerechnet. Und auch hier gilt derselbe Satz wie bei der Bewilligung selbst: einen Anspruch auf eine bestimmte Dauer oder einen bestimmten Betrag gibt es nicht.

Für die eigene Finanzplanung heißt das: Du kannst die Prozentlogik in deinem Businessplan nachzeichnen, um eine Größenordnung für dich zu bekommen, aber du solltest sie nicht als festen Baustein deiner Finanzierung einplanen. Die Integrationsfachkraft legt am Ende fest, ob überhaupt gezahlt wird, wie viel und wie lange – vorher weißt du das nicht sicher, und dein Plan sollte auch ohne diese Zahlung tragfähig aussehen.

Grundsicherungsgeld statt Bürgergeld

Seit dem 1. Juli 2026 heißt die Leistung, die Lea bezieht, nicht mehr Bürgergeld, sondern Grundsicherungsgeld. Die Bundesagentur für Arbeit hat das Bürgergeld zu diesem Datum durch das Grundsicherungsgeld abgelöst; Anträge in den Jobcentern laufen seither nach der neuen Rechtslage, wer bereits im Bezug war, musste dafür nichts selbst tun. Bisher erlassene Bescheide bleiben inhaltlich gültig, Formulare und Online-Services funktionieren weiter.

Die Umbenennung läuft in der Praxis nach: Auf einzelnen Formularen und in älteren Merkblättern der Arbeitsagentur taucht noch der frühere Leistungsname auf, obwohl rechtlich längst das Grundsicherungsgeld gilt. Wenn du also noch auf einen Ratgeber stößt, der von Bürgergeld statt Grundsicherungsgeld spricht, liest du wahrscheinlich einen Text, der vor Juli 2026 entstanden ist – nicht zwangsläufig falsch, aber ohne das aktuelle Wort.

Der Weg zum Antrag

Der Ablauf, den die Bundesagentur beschreibt, hat fünf Schritte, und du gehst sie in dieser Reihenfolge durch.

Erstens vereinbarst du einen Termin mit deiner Integrationsfachkraft. Zweitens stellst du die Unterlagen zusammen – Lebenslauf, Geschäftsplan, Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan, Rentabilitätsvorschau, gegebenenfalls die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle. Drittens lässt du dich beraten, bevor du etwas einreichst. Viertens stellst du den Antrag online über dein Benutzerkonto und reichst Nachweise mit dem Antrag oder später nach. Fünftens prüft das Jobcenter – in dieser Phase bekommst du keine Auskunft zum Bearbeitungsstand –, und am Ende steht ein Bescheid: Ja oder Nein, im Fall einer Bewilligung mit Dauer und Höhe.

Wichtig für die Reihenfolge insgesamt: Die Voraussetzung „noch nicht hauptberuflich selbstständig" zeigt, dass der Antrag vor deinem eigentlichen Start gehört, nicht danach. Wer erst gründet und dann fragt, hat das Fenster für das Einstiegsgeld in aller Regel schon verpasst. Wenn du dich also fragst, wann du Einstiegsgeld beantragen solltest, findest du die Antwort nicht in der Höhe der Förderung, sondern im Kalender: vor dem ersten Umsatz, nicht danach. Ein Termin, den du zu früh vereinbarst, kostet dich nichts außer etwas Wartezeit. Ein Termin, den du zu spät vereinbarst, kann dich die gesamte Förderung kosten.

Was Lea aus dem Fall mitnimmt

Der Plan, den du für das Jobcenter brauchst, ist derselbe Plan, den jede seriöse Gründung braucht: durchgerechnet, mit einer echten Umsatz- und Rentabilitätsvorschau, nicht nur mit einer guten Idee. Er entscheidet nicht allein über das Einstiegsgeld – das bleibt Ermessen der Integrationsfachkraft –, aber ohne ihn kommst du überhaupt nicht ins Gespräch.

Wenn du diesen Plan jetzt baust, kannst du mit dem KI-Businessplan von coachRED anfangen: https://coachred.net/businessplan – und gehst mit einem Dokument in deinen Termin, das die Fachkraft lesen kann, bevor sie über „kann" entscheidet.


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