Krankenversicherung Selbstständige 2026: Die Krankenkasse frisst mehr als das Finanzamt
2026 gilt für freiwillig GKV-versicherte Selbstständige die Mindestbemessung 1.318,33 €/Monat. Bei 60.000 € Umsatz frisst KV/PV oft mehr als die Einkommensteuer — Zahlen, Decke, Businessplan.
1.318,33 Euro. So hoch ist 2026 die Mindestbemessungsgrundlage für freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige. Verdienst du in den ersten Monaten weniger – 700 Euro, vielleicht 800 –, ändert das an dieser Zahl nichts. Die Krankenkasse rechnet trotzdem mit mindestens 1.318,33 Euro Gewinn im Monat. Am anderen Ende der Rechnung steht eine zweite Grenze, die Beitragsbemessungsgrenze. Wer beide kennt, plant den Businessplan anders als jemand, der nur auf das Finanzamt schaut.
Die Zahl, die du unterschätzt
1.318,33 Euro – festgelegt in § 240 Abs. 4 SGB V. Das ist der neunzigste Teil der monatlichen Bezugsgröße, und darunter geht es nicht, egal wie niedrig dein tatsächlicher Gewinn ausfällt.
Was das konkret kostet: Der Mindestbeitrag zur Krankenversicherung mit Krankengeldanspruch liegt 2026 bei 230,71 Euro im Monat. Ohne Krankengeldanspruch sind es 222,80 Euro. Dazu kommt die Pflegeversicherung: BMG nennt 47,46 Euro als Mindest ohne Kinderlosenzuschlag; bei Kinderlosigkeit 4,2 Prozent auf dieselbe Mindestbemessungsgrundlage, also 55,37 Euro. Zusammen macht das rund 286 Euro (230,71 € + 55,37 €). Jeden Monat. Auch wenn dein Gewinn bei null liegt.
Unter dem Boden zahlst du trotzdem. Das ist keine Kulanzregel für die ersten Monate und keine Ausnahme für Gründer. Es ist die gesetzliche Untergrenze, und sie gilt ab dem ersten Monat deiner Selbstständigkeit.
Was die GKV 2026 vom Umsatz nimmt
Die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung für Selbstständige hat 2026 nicht nur einen Boden. Sie hat auch eine Decke. Die Beitragsbemessungsgrenze für Kranken- und Pflegeversicherung liegt bei 5.812,50 Euro im Monat, 69.750 Euro im Jahr. Verdienst du mehr, ändert sich am Beitrag nichts mehr.
An dieser Decke zahlst du für die Krankenversicherung mit Krankengeldanspruch maximal 1.017,19 Euro im Monat, ohne Krankengeldanspruch 982,31 Euro. Die Pflegeversicherung hat ihren eigenen Höchstwert: 209,26 Euro ohne den Zuschlag für Kinderlose, der noch einmal 0,6 Prozentpunkte draufsetzt.
Dazwischen, zwischen Boden und Decke, gilt der volle Satz: 14,6 Prozent Krankenversicherung inklusive Krankengeld, im Schnitt 2,9 Prozent Zusatzbeitrag, dazu 3,6 Prozent Pflegeversicherung, bei Kinderlosen 4,2 Prozent. Kein Pauschalbetrag, keine Rabattstaffel. Der Beitrag folgt exakt dem Gewinn, den du der Kasse meldest.
Die Treppe neu gerechnet
Setz die zwei Grenzen in die Netto-Treppe ein. Annahmen: alleinstehend, kinderlos, keine Kirchensteuer, GKV mit Krankengeld, rentenversicherungspflichtig, Kostenquote 25 %, Tarif 2026.
| 30.000 € | 60.000 € | 90.000 € | 120.000 € | |
|---|---|---|---|---|
| Kosten 25 % | 7.500 € | 15.000 € | 22.500 € | 30.000 € |
| Gewinn | 22.500 € | 45.000 € | 67.500 € | 90.000 € |
| Kranken-/Pflegeversicherung | 4.883 € | 9.765 € | 14.648 € | 15.136 €* |
| Rentenversicherung | 4.185 € | 8.370 € | 12.555 € | 16.740 € |
| Einkommensteuer | 182 € | 3.426 € | 7.442 € | 13.687 € |
| Netto Jahr | 13.251 € | 23.439 € | 32.856 € | 44.437 € |
| Netto Monat | ≈1.104 € | ≈1.953 € | ≈2.738 € | ≈3.703 € |
| Netto-Quote | 44 % | 39 % | 37 % | 37 % |
* Ab einem Gewinn von rund 69.750 Euro greift die Beitragsbemessungsgrenze. Darüber steigt der Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag nicht mehr: 69.750 € × 21,7 % = 15.136 € (Annahme: kinderlos, mit Krankengeld). Bei 90.000 Euro Gewinn liegt der Beitrag deshalb nicht höher als bei einem Gewinn von 69.750 Euro.
Die Krankenkasse frisst mehr als das Finanzamt. Bei 60.000 Euro Umsatz zahlst du rund 9.765 Euro für Kranken- und Pflegeversicherung – und nur rund 3.426 Euro Einkommensteuer. Ab der Decke bei 69.750 Euro Gewinn dreht sich das Verhältnis: Die Versicherung bleibt stehen, die Steuer wächst weiter.
Was passiert, wenn du zu niedrig planst
Die Krankenkasse rechnet nicht mit deinem Plan. Sie rechnet mit dem, was am Ende im Steuerbescheid steht. Setzt du im Businessplan einen Gewinn unter 1.318,33 Euro im Monat an, ändert das an der Mindestbemessung nichts. Du zahlst trotzdem die rund 286 Euro.
Läuft das Geschäft dann besser als gedacht, gleicht die Kasse rückwirkend ab, sobald der Steuerbescheid vorliegt. Wer zu niedrig geplant hat, bekommt eine Nachforderung, oft für mehrere Monate auf einmal. Wer zu hoch geplant hat, zahlt in der Zwischenzeit mehr, als er müsste, und muss selbst eine Erstattung beantragen.
Bei der Sozialversicherung für Selbstständige entscheidet deshalb die Reihenfolge: erst die Mindestbemessung als Fixkosten einplanen, dann den tatsächlichen Gewinn dagegenrechnen. Nicht umgekehrt.
Die Zahl im Businessplan
Trag die 1.318,33 Euro Mindestbemessungsgrundlage als das ein, was sie ist: eine Fixkostenzeile, keine Variable. Rund 286 Euro Kranken- und Pflegeversicherung im Monat laufen ab dem ersten Tag deiner Selbstständigkeit, unabhängig davon, ob du in Monat eins schon Umsatz machst.
Die Beitragsbemessungsgrenze brauchst du nur, wenn dein Gewinn realistisch über 5.812,50 Euro im Monat liegt. Für die meisten Gründer im ersten Jahr ist nicht das die Rechnung, die zählt. Der Boden ist es.
Wenn du diese Zahl mit deinem tatsächlichen Umsatz und deinen tatsächlichen Kosten durchrechnen willst, macht das der KI-Businessplan von coachRED automatisch für dich. Mehr zum Thema Zahlen im Griff behalten findest du auch bei Finanzwissen für Unternehmer.
Diese Werte sind Orientierung, keine Beitragsberechnung für deinen Einzelfall. Rechtsstand: 15. September 2026.
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