wissengründungszuschusstragfähigkeit

Tragfähigkeitsbescheinigung: Die Unterschrift ist keine Zusage

Die fachkundige Stelle prüft, ob dein Vorhaben trägt. Die Agentur entscheidet, ob sie den Gründungszuschuss zahlt. Unterschrift ist keine Zusage.

Von Jörg Refeld· 7 Min. Lesezeit

Du hast die Unterschrift auf dem Formular. Die IHK hat geprüft, das Konzept trägt, Stempel drauf. Jetzt denkst du: Die Agentur muss zahlen, das steht doch schwarz auf weiß da. Falsch. Die Unterschrift der fachkundigen Stelle ist eine Stellungnahme, keine Zusage. Sie sagt: Das Vorhaben kann eine Lebensgrundlage tragen. Ob die Agentur für Arbeit den Gründungszuschuss bewilligt, entscheidet sie selbst – und das Gesetz sagt „kann", nicht „muss".

Das steht so in § 93 Abs. 1 SGB III. Der Gründungszuschuss kann geleistet werden. Kein Automatismus, kein Rechtsanspruch. Die Stellungnahme ist eine von mehreren Voraussetzungen, keine Garantie.

Was die Stellungnahme wirklich ist

Fachkundige Stellungnahme und Tragfähigkeitsbescheinigung sind zwei Namen für dasselbe Papier. Eine Stelle mit Fachwissen – Kammer, Verband, Bank, Berater – schaut sich dein Konzept an und beurteilt: Trägt das? Laut den Fachlichen Weisungen zum Gründungszuschuss heißt „trägt": Das Vorhaben muss dir und den Menschen, für die du unterhaltspflichtig bist, auf Dauer eine Lebensgrundlage bieten. Nicht für die ersten sechs Monate. Auf Dauer.

Wichtig für die Rechnung: Der Zuschuss selbst zählt nicht als Umsatz. Die Stelle prüft, ob dein Geschäft ohne die Förderung tragfähig ist. Genau da liegt der erste Denkfehler, dem fast jede Gründerin im vierten Monat begegnet – dazu kommt Mira gleich.

Die Stellungnahme ist laut den Fachlichen Weisungen die Entscheidungsgrundlage für die Agentur. Sie soll die fachliche Kompetenz der Stelle grundsätzlich nicht anzweifeln. Nur bei begründeten Zweifeln holt die Agentur nach § 20 SGB X eine zweite Stellungnahme ein. Das heißt: Deine Stelle wird ernst genommen. Es heißt nicht, dass ihre Unterschrift bindend ist.

Wer unterschreiben darf – und was es kostet

§ 93 Abs. 2 SGB III nennt Kammern, Verbände, Kreditinstitute. Die Weisungen ergänzen Steuerberater, Unternehmensberater mit Gründungsschwerpunkt, Gründungsinitiativen und Gründungszentren. Die Liste ist offen, keine geschlossene Positivliste. Die Agentur kann eine einzelne Stelle nach Prüfung ausschließen – eine ganze Berufsgruppe pauschal streichen darf sie nicht.

Das heißt aber nicht, dass jede Stelle bei jeder Agentur automatisch akzeptiert wird. Das steht nirgends so. Auch coachRED ist eine anerkannte fachkundige Stelle im Sinne des § 93 SGB III – bei einer offenen gesetzlichen Liste, ohne Stempel-Garantie, weil nicht jede Agentur jede Stelle gleich behandelt.

Und die Wahl der Stelle kostet dich etwas. Wörtlich sagt die Bundesagentur: „Bei welcher Stelle Sie die Stellungnahme einholen, können Sie selbst entscheiden. Die Agentur für Arbeit übernimmt keine Kosten, die Ihnen durch Ihre Wahl entstehen." Die Gebühren unterscheiden sich stark. IHK Leipzig verlangt 50 € zzgl. USt., IHK München 250 € inklusive MwSt., die IHK Südlicher Oberrhein in Freiburg stellt die Stellungnahme kostenfrei aus. Eine Kammer prüft dabei nur gewerbliche Gründungen in ihrem eigenen Bezirk – Handwerk und freie Berufe fallen nicht darunter, dort brauchst du die passende Kammer oder einen Verband.

Ein Blick auf den Prozess der IHK Südlicher Oberrhein zeigt, wie eng „prüfen" gemeint ist: Formular mit Kundennummer der Agentur, lückenloser Lebenslauf mit Zeugnissen, Gründungsdatum, kompletter Kapitalbedarf und Finanzierung ohne den Zuschuss eingerechnet, Umsatzplanung monatlich über drei Jahre, Liquiditätsplan ohne Zuschuss, Rentabilitätsvorschau über drei Jahre. Auch der private Monatsbedarf im ersten Jahr gehört dazu – Kranken- und Pflegeversicherung, Einkommensteuer, Altersvorsorge inklusive. In der Praxis klafft hier oft eine Lücke: geplante Privatentnahme 1.000 Euro im Monat, realer Bedarf 2.500 Euro. Genau diese Lücke soll die Stellungnahme aufdecken, bevor die Agentur sie findet.

Die vier Unterlagen, die die Stelle sehen will

Laut der Kundenseite der Bundesagentur verlangt die Stelle vier Dokumente, nicht drei:

  1. Businessplan
  2. Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
  3. Umsatz- und Rentabilitätsvorschau
  4. Lebenslauf mit Qualifikationsnachweisen

Der Businessplan für die Arbeitsagentur muss also nicht nur die Idee erzählen. Er muss die Zahlen aus Finanzierungs- und Rentabilitätsplan tragen, mit dem Lebenslauf als Beleg, dass du die fachlichen und kaufmännischen Kenntnisse hast. Das Formular der Stelle fragt später genau danach: fachliche Eignung, kaufmännische Eignung, nötige Zulassungen, das Vorhaben im Detail – und am Ende eine einzige Ja/Nein-Frage: realisierbar. Die Prüfung stützt sich dabei ausschließlich auf die Angaben, die du selbst einreichst. Fehlt ein Beleg, bearbeitet die Stelle die Akte nicht.

Zur 150-Tage-Regel, zum Restanspruch und zur genauen Höhe von Phase 1 und Phase 2 findest du die Rechnung ausführlich im Artikel zu Businessplan und Finanzierungsplan für den Gründungszuschuss. Hier reicht der Rahmen: Phase 1 läuft sechs Monate und zahlt das zuletzt bezogene ALG plus 300 €. Phase 2 läuft neun weitere Monate mit pauschal 300 €, auf neuen Antrag, mit Darlegung deiner Geschäftstätigkeit. Bei Zweifeln verlangt die Agentur auch hier erneut eine Stellungnahme.

Mira: was aus 36.000 Euro wird

Mira ist ein Rechenbeispiel, keine Mandantin. Solo-Coach, ALG 1 von 1.600 €, Phase 1 ergibt 6 × (1.600 € + 300 €) = 11.400 €. Phase 2 bringt 9 × 300 € = 2.700 €. Zusammen 14.100 € über 15 Monate – als Beispielrechnung, kein Bescheid.

Mira plant für ihr erstes Jahr 36.000 € „Umsatz". Darin steckt aber der Gründungszuschuss aus Phase 1, alle 11.400 €, als Einnahme mitgerechnet. Zieht man den Zuschuss ab, bleibt der reale Umsatz: 24.600 €. Der Gründungszuschuss ist keine Betriebseinnahme, die eine Stelle in die Tragfähigkeit einrechnet. Genau diesen Fehler soll die fachkundige Stellungnahme finden, bevor die Agentur ihn findet.

Mit einer Kostenquote von 25 % – aus dem Steuern-Artikel übernommen – ergeben sich bei 24.600 € Umsatz 6.150 € Kosten und 18.450 € Gewinn. Was davon netto bleibt, rechnet der Artikel zu Steuern und Abgaben sauber durch – dort steht auch: 30.000 € Umsatz ergeben rund 1.104 € netto im Monat, das reicht für einen Nebenerwerb, nicht für einen Hauptlebensunterhalt. Mira liegt mit 24.600 € Umsatz noch darunter. Eine zweite Netto-Zahl für sie erfinden wir hier nicht – die Rechnung gehört in den Steuern-Artikel, nicht doppelt in diesen.

Der Gründungszuschuss selbst ist übrigens nicht einkommensteuerpflichtig, das steht so bei der Bundesagentur, und lässt sich mit § 3 Nr. 2a EStG stützen. Er verschwindet also nicht durch Steuern – er verschwindet aus der Tragfähigkeitsrechnung, weil er dort nichts zu suchen hat.

Stelle prüft, Agentur entscheidet

Zwei Vorgänge, zwei Zuständigkeiten. Die Tabelle zeigt, wer was macht:

FrageFachkundige StelleAgentur für Arbeit
Trägt das Konzept?stellt die Stellungnahme ausnimmt sie als Grundlage, holt bei Zweifeln eine zweite ein
150 Tage Restanspruch, Sperrzeiten, Altersgrenzeprüft sie nichtprüft sie, § 93 SGB III
Kenntnisse und FähigkeitenLebenslauf liegt in der Akteprüft selbst, ob die Vermittlungsfachkraft zustimmt
Hauptberuflich, mindestens 15 Std./Wocheprüft sie nichtprüft sie, Ende der Arbeitslosigkeit vorausgesetzt
Förderbedarf, Ermessenliegt außerhalb ihrer Rolleliegt bei ihr, das Gesetz sagt kann
Scheinselbstständigkeitdie IHK Südlicher Oberrhein etwa prüft das nichtdie Agentur muss abgrenzen

Die Stelle beurteilt die Idee. Die Agentur beurteilt dich als Person im System der Arbeitslosenversicherung. Das sind zwei getrennte Prüfungen mit zwei getrennten Maßstäben – und nur eine davon steht auf dem Papier, das du zur IHK trägst.

Was passiert, wenn ein Papier fehlt

Kein Kulanzspielraum hier. Fehlt eine der vier Unterlagen bei der Antragstellung, lehnt die Agentur ab – sie verschiebt nichts auf später. § 66 SGB I, das Nachreichen von Unterlagen, greift bei diesem Antrag nicht in der Form, die viele erwarten. Der Antrag muss außerdem vor der Gründung gestellt werden, laut dem Merkblatt der Bundesagentur. Wer zuerst gründet und dann fragt, hat den Zug verpasst.

Was jetzt zu tun ist

Bevor eine Stelle deine Idee liest, muss dein Plan die vier Fragen beantworten, die im Formular stehen: fachlich tragfähig, kaufmännisch tragfähig, Kapitalbedarf gedeckt, Umsatz über drei Jahre realistisch. Ein KI-Businessplan führt dich durch genau diese Kapitel – Businessplan, Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan, Umsatz- und Rentabilitätsvorschau – in der Reihenfolge, die die Stelle sehen will, nicht in der Reihenfolge, die sich am besten anfühlt.

Alex unterschreibt keine Tragfähigkeit, die die Zahlen nicht selbst tragen. Bau den Plan zuerst, dann geh mit einem Konzept zur Stelle, das die Fragen schon beantwortet, bevor jemand sie stellt: https://coachred.net/businessplan

Orientierung, keine Rechtsberatung. Tragfähigkeit und Förderung entscheidet der Bescheid, nicht dieser Text. Alle Zahlen sind Beispielrechnungen. Rechtsstand: 27. August 2026.


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