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Rentenpflicht für Selbstständige: Was Gründer 2027 einplanen

Die Rentenpflicht für Neugründer ist empfohlen, aber noch kein Gesetz. So planst du sie und die neuen Werte für 2027 mit ruhiger Hand in deinen Finanzplan ein.

Von Jörg Refeld· 10 Min. Lesezeit

Sandra liest die Schlagzeile auf dem Handy: „Rentenpflicht für Selbstständige.“ Sandra ist unser Beispiel in diesem Artikel. Sie ist 38, Büromanagerin und seit drei Monaten arbeitslos. Im Frühjahr 2027 will sie sich als virtuelle Assistenz selbstständig machen. Jetzt rechnet sie über 700 € im Monat für die Rente dazu und fragt sich, ob sie die Gründung abblasen soll.

Die Antwort vorweg: Diese Pflicht gibt es heute nicht. Es gibt eine Empfehlung, einen politischen Zeitplan und einige Zahlen für 2027, die schon beschlossen oder auf dem Weg sind. All das lässt sich gut einplanen. Hier erfährst du, wie.

Wo die Rentenreform heute steht

Stand 28.10.2026 gibt es zur Rentenreform weder einen Referentenentwurf, also einen ersten Gesetzentwurf aus dem Ministerium, noch einen Regierungsentwurf. Die Alterssicherungskommission, oft einfach Rentenkommission genannt, hat ihren Bericht am 23.06.2026 übergeben. Er enthält 33 Empfehlungen.

Am 02.07.2026 hat der Koalitionsausschuss beschlossen, alle 33 Empfehlungen „vollständig und zügig“ umzusetzen. Das ist ein politischer Beschluss, aber kein Gesetz.

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) sagt dazu: Die Empfehlungen der Kommission haben keinen Gesetzescharakter. Die DRV kann nicht sagen, „bis wann, ob und in welchem Umfang“ sie umgesetzt werden.

Eine Empfehlung ist kein Gesetz.

Der Zeitplan

Zum Zeitplan gibt es zwei Angaben. Laut Bundesregierung hat Bundeskanzler Merz angekündigt, dass das Gesetzgebungsverfahren „bis Ende 2026“ abgeschlossen sein soll. Laut Medienberichten vom Oktober 2026 wird inzwischen eine Entscheidung im Bundestag im ersten Quartal 2027 angepeilt. Über Details streiten die Fraktionen noch.

Ob und ab wann eine Pflicht für Neugründer gilt, ist also offen. Kommt ein Beschluss Anfang 2027, kann er auch Gründungen im Jahr 2027 betreffen. Darum bekommt Sandra eine Szenario-Zeile in ihren Finanzplan. Wie die aussieht, steht im letzten Abschnitt.

Wer heute schon rentenversicherungspflichtig ist, findet die Details in unserem Magazinartikel zur Rentenversicherungspflicht für Selbstständige.

Was die Rentenkommission vorschlägt und was das für Gründer bedeutet

Für Selbstständige ist vor allem Empfehlung 22 wichtig. Sinngemäß schlägt sie vor: Alle Selbstständigen, die nicht schon anderweitig verpflichtend abgesichert sind und ab einem Stichtag neu gründen, sollen verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) kommen, also in die staatliche Rente.

Als neu zählt, wer zum ersten Mal eine selbstständige Tätigkeit aufnimmt. Nicht gemeint sind Selbstständige, die schon verpflichtend abgesichert sind, etwa über ein Versorgungswerk, in der Landwirtschaft oder in Kunst und Publizistik.

Für Neugründer ist kein Opt-out vorgesehen. Opt-out heißt: Du darfst dich abmelden. Das soll für Neugründer nach dem Stichtag nicht gehen. Eine private Vorsorge würde die Pflicht also nicht ersetzen.

Zwei Wege beim Beitrag

Zum Beitrag sieht die Empfehlung sinngemäß zwei Wege vor:

  • Regelbeitrag: Der Beitrag soll sich am Regelbeitrag orientieren. Das ist ein fester Monatsbeitrag ohne Einkommensnachweis.
  • Beitrag nach Einkommen: Wahlweise soll ein Beitrag nach dem steuerpflichtigen Einkommen möglich sein. So sollen Gründer nicht überlastet werden, deren Einkünfte deutlich unter der Bezugsgröße liegen. Die Bezugsgröße ist ein Durchschnittswert, an dem viele Beiträge hängen.

Die Karenzzeit für den Start

Nach übereinstimmenden Berichten zur Empfehlung ist außerdem eine Karenzzeit vorgesehen. Das ist eine Startphase mit halbem Beitrag: Sie soll drei Jahre dauern, mit halbem Regelbeitrag. Wer später noch einmal gründet, bekommt keine neue Karenzzeit.

Was hieße das für Sandra?

Heute, 2026, beträgt der Regelbeitrag für pflichtversicherte Selbstständige 735,63 € im Monat. Die Hälfte sind rund 368 €.

Der Regelbeitrag richtet sich nach der Bezugsgröße (§ 165 SGB VI). Für 2027 soll sie bei 4.130 € liegen. Mal 18,6 % Beitragssatz ergibt das rund 768 € im Monat. Die Hälfte wären rund 384 € im Monat, also rund 4.600 € im Jahr. Das gilt aber nur, wenn die Bezugsgröße so beschlossen wird und der Beitragssatz bei 18,6 % bleibt.

Diese Zahlen sind eine Orientierung für den Fall, dass es so kommt, kein beschlossener Beitrag. Für Sandra sind sie trotzdem eine gute Nachricht: Statt über 700 € ab dem ersten Monat sieht die Empfehlung für die Startphase den halben Beitrag vor. Das ist nicht neu: Für Selbstständige, die heute schon pflichtversichert sind, gilt der halbe Regelbeitrag bereits in den ersten drei Kalenderjahren (§ 165 SGB VI). Dazu kommt laut Empfehlung ein Weg, der sich nach dem Einkommen richtet.

Bestand und Neugründung: Wo die Empfehlung unterscheidet

Die Empfehlung unterscheidet zwei Gruppen. Wer am Stichtag schon selbstständig ist, soll ebenfalls versicherungspflichtig werden. Diese Gruppe soll aber das Recht haben, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Welche Voraussetzungen dafür gelten, ist offen. Wer nach dem Stichtag neu gründet, soll diese Möglichkeit nicht haben.

Damit weicht die Kommission vom Koalitionsvertrag 2025 ab. Dort heißt es sinngemäß: Neue Selbstständige sollen „gründerfreundlich“ in die gesetzliche Rente kommen, andere verlässliche Formen der Altersvorsorge sollen möglich bleiben. Welche Linie am Ende ins Gesetz kommt, ist offen.

Für Sandra bedeutet das: Kommt ein Gesetz, kann ihr Gründungsdatum eine Rolle spielen. Entscheidend wäre, ob sie ihre Tätigkeit zum ersten Mal nach dem Stichtag aufnimmt. Einen Stichtag gibt es aber noch nicht. Deshalb richtet Sandra ihren Starttermin nach ihrem Geschäft. Bis zum Start verfolgt sie die Gesetzgebung, und das Szenario steht schon in ihrem Plan.

Was sich 2027 bei den Kosten ändert: Krankenkasse, Pflege, Mindestlohn, Minijob

Viele Zahlen für 2027 sind schon auf dem Weg. Das Bundeskabinett hat am 07.10.2026 die Rechengrößen beschlossen, der Bundesrat muss noch zustimmen. Gelten sollen sie ab 1.1.2027:

RechengrößeWert 2027
Bezugsgröße4.130 € im Monat
Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung6.375 € im Monat
Beitragsbemessungsgrenze Renten- und Arbeitslosenversicherung8.850 € im Monat

Krankenversicherung

Als freiwillig Versicherte zahlt Sandra mindestens einen Beitrag auf ein Drittel der Bezugsgröße (§ 240 SGB V). 2027 sind das 1.376,67 € im Monat. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2027 liegt bei 2,9 %. Was Sandra tatsächlich zahlt, hängt vom Zusatzbeitrag ihrer Kasse ab.

Hauptberuflich Selbstständige haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Krankengeld. Mit der Wahlerklärung sicherst du ihn dir: Das ist deine Erklärung gegenüber der Kasse, dass dein Beitrag Krankengeld einschließt. Dann gibt es Krankengeld ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit (§ 44 und § 46 SGB V).

So rechnet Sandra, jeweils je nach Kasse:

  • Mit Wahlerklärung: 14,6 % plus 2,9 % = 17,5 %, also rund 241 € im Monat.
  • Ohne Wahlerklärung: ermäßigter Satz von 14,0 % plus 2,9 % = 16,9 %, also rund 233 € im Monat (§ 243 SGB V).

Die rund 241 € gelten also nur mit Wahlerklärung. Sandras nächster Schritt: Sie fragt bei ihrer Kasse nach Frist und Bindung der Wahlerklärung. Mehr dazu findest du in unserem Magazinartikel zur Krankenversicherung für Selbstständige.

Pflegeversicherung

Sandra hat keine Kinder. Kinderlose zahlen ab dem 23. Geburtstag einen Zuschlag von 0,6 Beitragssatzpunkten, insgesamt also 4,2 %. Auf die Mindestbemessung sind das für Sandra Stand heute rund 58 € im Monat. Mit Kindern wären es rund 50 €.

Der Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes sieht für 2027 einen höheren Zuschlag für Kinderlose vor. Das ist ein Kabinettsentwurf, beschlossen ist er nicht.

Mindestlohn, Minijob, Künstlersozialabgabe

Ab 1.1.2027 liegt der Mindestlohn bei 14,60 € brutto je Stunde. Die Minijob-Grenze steigt auf 633 € im Monat. Beides wird wichtig, sobald Sandra Unterstützung einstellt.

Die Künstlersozialabgabe liegt 2027 bei 5,0 % auf Honorare an Künstler und Publizisten. Kauft Sandra zum Beispiel Texte oder Gestaltung für ihren Auftritt ein, prüft sie, ob die Abgabe sie betrifft.

Was 2027 neu hilft: Zuschuss für die eigene Altersvorsorge

Hier gibt es eine gute Nachricht, die schon beschlossen ist. Mit dem Altersvorsorgereformgesetz können ab 1.1.2027 erstmals „auch Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende von der staatlichen Förderung profitieren“. Ab dann gibt es neue Produkte, darunter ein Standarddepot mit Kosten von höchstens 1,0 %.

Die Grundzulage beträgt bis zu 540 € im Jahr bei 1.800 € Eigenbeitrag. Sie ist gestaffelt: 50 Cent je eingezahltem Euro bis 360 €, danach 25 Cent je Euro bis 1.800 €. Das ist eine steuerliche Zulage, kein Geld der Agentur für Arbeit.

Ob und wie du gefördert wirst, hängt von deinen Einkünften und deiner Steuererklärung ab. Lass das im Einzelfall prüfen.

Was noch offen ist und was du jetzt in deinen Plan schreibst

Stand 28.10.2026 liegt kein Gesetzentwurf vor. Deshalb ist noch nicht geregelt:

  • der Stichtag, ein Datum gibt es nicht
  • wann ein Gesetz in Kraft tritt
  • wie die Befreiung für Selbstständige im Bestand funktioniert: Antrag oder Erklärung, Frist, zuständige Stelle, mögliche Nachweise
  • Details der Karenzzeit, etwa Kalenderjahre oder 36 Monate, und ein niedrigerer Beitrag nach Einkommen in der Gründerphase

Auch die Pflegereform ist ein Kabinettsentwurf und noch nicht beschlossen. Die Aktivrente, steuerfrei bis 2.000 € im Monat seit 1.1.2026, gilt nur für Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit, also nicht für Selbstständige.

So geht Sandra vor

Plane mit dem, was gilt, und mit einer Zeile für das, was kommen kann.

  1. Altersvorsorge als eigene Zeile im Finanzplan. Dazu kommt eine Szenario-Zeile „möglicher Pflichtbeitrag in der Startphase“: rund 368 € (halber Regelbeitrag heute) bis rund 384 € im Monat (Szenario 2027, wenn die Bezugsgröße so beschlossen wird und der Beitragssatz bei 18,6 % bleibt). Das ist eine Orientierung, kein beschlossener Beitrag.
  2. Krankenkasse und Pflege mit den Werten für 2027 rechnen. Für Sandra sind das rund 241 € mit Wahlerklärung, je nach Kasse, plus Stand heute rund 58 € Pflege.
  3. Die Zulage ab 2027 prüfen. Sie kann Sandras private Vorsorge spürbar stärken.

Fazit: Die Rentenfrage hat noch kein Datum, dein Plan schon

Eine Rentenpflicht für Neugründer ist bisher eine Empfehlung, kein Gesetz. Mit einer Szenario-Zeile im Finanzplan bist du für beide Fälle vorbereitet und kannst deine Gründung nach deinem Geschäft takten.

Mit dem Fördertest findest du heraus, ob dein Gründungscoaching gefördert werden kann. Wenn es schnell gehen soll, bringt dich der KI-Businessplan zu einem Finanzplan, in dem die Zeile Altersvorsorge schon ihren Platz hat.

Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

Quellen

Abgerufen am 28.10.2026. Rechengrößen und Krankenversicherung am 02.11.2026 nachgeprüft.


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