Gründungszuschuss erhalten
Der Gründungszuschuss gibt dir finanzielle Sicherheit in den ersten 6 Monaten deiner Selbständigkeit. Er ist eine finanzielle Unterstützung, die von der Bundesagentur für Arbeit angeboten wird, um Arbeitslosen den Schritt in die Selbstständigkeit zu erleichtern. Ziel ist es, die Gründung eines eigenen Unternehmens zu fördern und somit zur Schaffung neuer Arbeitsplätze beizutragen. Der Gründungszuschuss soll den Lebensunterhalt der Gründerinnen und Gründer in der Anfangsphase ihrer Selbstständigkeit sichern und die Sozialversicherung abdecken.
Höhe des Gründungszuschusses
Die Höhe des Gründungszuschusses setzt sich aus zwei Teilen zusammen:
Phase 1 (Dauer: 6 Monate):
In den ersten sechs Monaten erhalten Gründerinnen und Gründer einen Betrag in Höhe ihres zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes I zur Sicherung des Lebensunterhalts sowie einen zusätzlichen pauschalen Betrag von 300 Euro monatlich zur Abdeckung der Sozialversicherung.
Phase 2 (optional, bis zu 9 Monate):
Nach der ersten Phase kann eine Verlängerung für weitere neun Monate beantragt werden, in der nur noch der pauschale Betrag von 300 Euro gewährt wird, um die Sozialversicherung zu unterstützen.
Voraussetzungen für den Gründungszuschuss
Um für den Gründungszuschuss in Frage zu kommen, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein:
Arbeitslosigkeit oder drohende Arbeitslosigkeit:
Antragsteller müssen arbeitslos gemeldet sein oder ihnen muss die Arbeitslosigkeit unmittelbar bevorstehen.
Anspruch auf Arbeitslosengeld I:
Es muss ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld I von mindestens 150 Tagen zum Zeitpunkt der Existenzgründung bestehen.
Fachliche Qualifikation:
Die Gründerinnen und Gründer müssen nachweisen, dass sie über die notwendigen fachlichen Qualifikationen und Fähigkeiten für die geplante Selbstständigkeit verfügen.
Tragfähiges Geschäftskonzept:
Ein tragfähiges Geschäftskonzept muss vorgelegt werden, das in der Regel durch eine fachkundige Stelle (z.B. Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder eine Unternehmensberatung) bestätigt wird.
Beratungsgespräch:
Vor der Beantragung müssen die Antragsteller ein Beratungsgespräch mit der Vermittlungsfachkraft führen.
Der Gründungszuschuss keine Pflichtleistung ist und im Ermessen der Bundesagentur für Arbeit liegt. Wir unterstützen dich tatkräftig bei der Erlangung der Gründerzuschusses.
Noch Fragen? In einem kostenlosen Strategiegespräch kannst du alles loswerden und planen, wie du dich optimal auf deine Gründung vorbereiten kannst.